Allgemeine Geschäftsbedingungen

EURO-Filter Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers sind mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Für Montagen gelten die EURO-Filter Montagebedingungen.

I . Vertrag
(A) EURO-Filter Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Weicht der Käufer bei der Bestellung von unserem schriftlichen Angebot ab oder bestellt er auf Grund einer mündlichen Offerte, kommt der Vertrag erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande.
(B) Auf Hörfehler und Missverständnisse bei telefonischen Bestellungen kann sich der Käufer nur berufen, wenn er seine Bestellung sofort schriftlich bestätigt.
II . Preise
(A) Preisangaben in unseren Angeboten sind freibleibend, früher berechnete Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich.
(B) Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Gestehungskosten, beispielsweise durch Erhöhung der Löhne, Gehälter, Material- und Strompreise, Änderung bestehender oder Einführung neuer Abgaben usw. um mehr als 6%, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen.
(C) Alle Preise verstehen sich ab unseren Lagern ausschließlich Verpackung.
(D) Alle Preise verstehen sich auch ohne besondere zusätzliche Angabe in €.
III. Zahlungsbedingungen
(A) Zahlung erbitten wir, soweit nicht anders vereinbart, 30 Kalendertage nach Rechnungserstellung netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, deren erster Tag dem Rechnungsdatum entspricht, haben wir Anspruch auf die banküblichen Verzugszinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(B) Zahlungen sind in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Eine Zahlung in anderer Währung ist nicht zulässig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich für den Einzelauftrag schriftlich vereinbart.
(C) Zahlungsverzug oder sonstige Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen uns, unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig zu machen. Weitere Lieferungen brauchen wir dann nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen.
(D) Für die Erstellung einer Mahnung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben.
IV. Lieferung
(A) Als Liefertermin gilt der Tag des Versandes oder der Versandbereitschaft. Unsere Rechnungen werden auf diesen Tag datiert. Das Rechnungsdatum ist maßgebend für die Fälligkeit des Kaufpreises.
(B) Teillieferungen sind zulässig und können selbstständig berechnet werden.
(C) Die Gefahr geht, unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt, mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit der Ausführung des Versandes bestimmte Personen auf den Käufer über. Das gilt auch, wenn wir die Anfuhr selbst übernommen haben oder die Montage durch uns erfolgt.
V. Überschreitung des Liefertermins
(A) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
(B) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher oder unverschuldeter Umstände- z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorungsschwierigkeiten usw. -auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten -verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfange. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
(C) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
VI. Versand
Verpackung und Versand erfolgen nach den Weisungen des Käufers; mangels solcher nach unserem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung.
VII. Transportversicherung
Die Transportversicherung ist Sache des Käufers.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(A) Wir liefern nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt so lange unser Eigentum, bis alle Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung, bereits entstandene und noch entstehende, restlos beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, Salden gezogen und anerkannt werden.
(B) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er gestattet uns, die Ware bei Verletzung dieser oder anderer Verpflichtungen aus dem Vertrage, beispielsweise bei unerlaubter Verarbeitung oder unpünktlicher Zahlung, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung herauszuverlangen und zurückzuholen.
(C) Solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen einhält, darf er die Vorbehaltsware verarbeiten und im ordentlichen Geschäftsgang mit dem gleichen Eigentumsvorbehalt wie dem unsrigen weiterverkaufen. Das gilt nicht, wenn der Käufer seine eigenen Kundenforderungen global oder in bestimmtem Umfang an Dritte, beispielsweise Kreditgeber, abgetreten hat. Für diesen Fall sind über die Verwendung der Ware besondere Vereinbarungen zu treffen.
(D) Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind in jedem Falle verboten. Von einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügung durch dritte Hand hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen.
(E) Die Verarbeitung der Ware erfolgt für uns mit der Folge, dass wir Eigentümer der neuen Sache werden. Die aus der Verbindung mit anderer Ware entstehenden Rechte werden im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der fremden für uns erworben.
(F) Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt uns der Käufer hiermit schon jetzt seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem uns in Rechnung gestellten Werte der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Diese Vorausabtretung nehmen wir schon jetzt ausdrücklich an. Bezüglich aller vorstehenden Ansprüche steht uns uneingeschränkt das Recht auf Aussonderung oder Ersatzaussonderung zu.
Ebenso gelten Forderungen des Käufers aufgrund der Weiterveräußerung sonstiger von uns erbrachter Leistungen in der Höhe an uns abgetreten, in der uns Forderungen gegen den Käufer zustehen. Hierbei ist unerheblich, aus welchem Rechtsgrund unsere Forderung gegen den Käufer im Einzelnen beruht.
(G) Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange selbst einzuziehen, wie wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die Namen seiner Abnehmer hat er uns jedoch auf Verlangen jederzeit mitzuteilen.
(H) Die Geltendmachung der Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt und die eigene Vollstreckung in Vorbehaltsware gelten, wenn keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht, nicht als Rücktritt vom Vertrage.
(I) Sicherungen, die wir auf Grund der vorstehenden Vereinbarungen erwerben, verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit sie den Gesamtwert unserer Forderungen um mehr als ein Viertel übersteigen.
(J) Mit der vollen Erfüllung unserer Forderungen geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über und die abgetretenen Forderungen fallen an ihn zurück.
IX. Gewährleistung
(A) Mängel der Ware sind unverzüglich nach der Ablieferung zu rügen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um Mängel handelt, die bei der Ablieferung nicht erkennbar waren. Verborgene Mängel müssen sofort nach der Entdeckung, spätestens drei Monate nach Eintreffen der Lieferung, angezeigt werden. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sechs Monate nach der Lieferung.
(B) Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Lieferung mangelfreien Ersatzes. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
(C) Schafft die Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine wirksame Abhilfe, so ist der Käufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von einem Monat entweder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht in diesem Falle auch uns zu. Wird das Rücktrittsrecht ausgeübt, sind wir verpflichtet, dem Käufer den Kaufpreis und die für die Lieferung der Ware angefallenen Transportkosten zu ersetzen. Darüber hinaus bestehen, ebenso wie im Falle des Absatzes B, keine Ansprüche.
(D) Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung, fehlerhafter Montage und Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte oder aus ähnlichen Gründen sind von der Gewährleistung ausgenommen.
X. Gefährdung unserer Rechte
Wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers nach Vertragsabschluss eine erhebliche Verschlechterung offenbar wird, die unsere Forderungen gefährdet erscheinen lässt, insbesondere wenn der Käufer fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht sofort bezahlt, sind wir berechtigt, die Erfüllung der von uns noch geschuldeten Leistungen zu verweigern und, wenn sich unsere Befürchtung als begründet erweist, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
XI. Rücktrittsrecht wegen besonderer Umstände
Wird uns die Ausführung des Auftrages infolge unvorhergesehener Hindernisse, wie behördliche Maßnahmen, Störungen des Betriebes durch Naturereignisse, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, erheblicher Ausfall von Mitarbeitern und Maschinen, Streik, Aussperrung oder aus ähnlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar erschwert, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus andere Ansprüche gegen uns erwachsen als auf Rückgewähr erbrachter Leistungen.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz unserer Firma:
EURO-Filter GmbH D-44287 Dortmund
Gerichtsstand: 44135 Dortmund
XIII. Anzuwendendes Recht
Unsere Verträge unterstehen ausschließlich deutschem Recht.
XIV. Teilnichtigkeit
Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen hat auf die Gültigkeit der übrigen keinen Einfluss.
Unvollständige oder nichtige Bestimmungen sind so zu ergänzen oder entsprechend auszulegen, dass dem angestrebten Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrages am nächsten gekommen wird.

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EURO-Filter GmbH
Riesestr. 20

D-44287 Dortmund

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